Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Freistaat Thüringen
Erklärung der Ministerin Dr. Birgit Glaubert
zur Veränderung der Schulorganisation bestehender Schulen auf Antrag des Kyffhäuserkreises vom 28. Mai 2015
Hiermit erkläre ich gegenüber dem Kyffhäuserkreis mein Einvernehmen
gemäß § 13 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBI. S. 238), zuletzt geändert durch 
Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 22, 23), zu folgenden 
Veränderungen:

  Gründung einer Gemeinschaftsschule für die Klassen 5 bis 12

  1. Aufhebung der Staatlichen Regelschule Greußen, Herrenstraße 5,
      99718 Greußen, zum 31. Juli 2016.

  2. Aufhebung des Staatlichen Gymnasiums "Friedrich von Hardenberg"
      Greußen, Friedrich-von-Hardenbergstraße 7, 99718 Greußen, zum
      31. Juli 2016.


  3. Errichtung der Staatlichen Gemeinschaftsschule Greußen,  Friedrich-
      von-Hardenbergstraße 7, 99718 Greußen, zum 1. August 2016.

      Die Staatliche Gemeinschaftsschule Greußen wird im Schuljahr
      2016/17 beginnend mit der Klassenstufe 5 geführt.

      Die Schüler der künftigen Klassenstufen 6 bis 12 können ihre 
      Regelschul- bzw. gymnasiale Schulausbildung am Schulstandort der Staatlichen Gemeinschaftsschule beenden.

  4. Die Staatliche Gemeinschaftsschule Greußen führt den Schulteil 
      Herrenstraße 5, 99718 Greußen.

  5. Zum Schuljahr 2023/2024 führt die Staatliche Gemeinschaftsschule erstmals
      durchgängig die Klassenstufen 5 bis 12.

  6. Als kooperierende Schulen werden die 
      - Staatliche Grundschule Greußen, Neustadt 47, 99718 Greußen,
      und
      - Staatliche Grundschule Westerengel, Zinsweg 1, 99718
        Großenehrich, geführt.

Die personalvertretungsrechtliche Beteiligung ist abgeschlossen.
Ich bitte um Benachrichtigung aller Beteiligten.
unterschrieben von der Ministerin Dr. Birgit Klaubert.