Hiermit erkläre ich gegenüber dem Kyffhäuserkreis mein Einvernehmen
gemäß § 13 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBI. S. 238), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 22, 23), zu folgenden
Veränderungen:
Gründung einer Gemeinschaftsschule für die Klassen 5 bis 12
1. Aufhebung der Staatlichen Regelschule Greußen, Herrenstraße 5,
99718 Greußen, zum 31. Juli 2016.
2. Aufhebung des Staatlichen Gymnasiums "Friedrich von Hardenberg"
Greußen, Friedrich-von-Hardenbergstraße 7, 99718 Greußen, zum
31. Juli 2016.
3. Errichtung der Staatlichen Gemeinschaftsschule Greußen, Friedrich-
von-Hardenbergstraße 7, 99718 Greußen, zum 1. August 2016.
Die Staatliche Gemeinschaftsschule Greußen wird im Schuljahr
2016/17 beginnend mit der Klassenstufe 5 geführt.
Die Schüler der künftigen Klassenstufen 6 bis 12 können ihre
Regelschul- bzw. gymnasiale Schulausbildung am Schulstandort der Staatlichen Gemeinschaftsschule beenden.
4. Die Staatliche Gemeinschaftsschule Greußen führt den Schulteil
Herrenstraße 5, 99718 Greußen.
5. Zum Schuljahr 2023/2024 führt die Staatliche Gemeinschaftsschule erstmals
durchgängig die Klassenstufen 5 bis 12.
6. Als kooperierende Schulen werden die
- Staatliche Grundschule Greußen, Neustadt 47, 99718 Greußen,
und
- Staatliche Grundschule Westerengel, Zinsweg 1, 99718
Großenehrich, geführt.
Die personalvertretungsrechtliche Beteiligung ist abgeschlossen.
Ich bitte um Benachrichtigung aller Beteiligten.
unterschrieben von der Ministerin
Dr. Birgit Klaubert.