Hausordnung
Gymnasium „Friedrich von Hardenberg“ Greußen
Um an unserer Schule ein positives Arbeitsklima zu schaffen, ist es notwendig, dass wir uns an bestimmte Regeln halten. Wir möchten, dass Lehrer, Schüler und Eltern für die Zeit des Schulbesuchs als produktive und verantwortliche Gemeinschaft im Interesse der Bildung und Erziehung der Schulpflichtigen zusammenarbeiten. Alle Beteiligten kennen diese Hausordnung und halten sie ein.
Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Grundlage des Schulalltags. Höfliches und zuvorkommendes Verhalten zwischen Schülern, Lehrern und Mitarbeitern sowie gegenüber unseren Gästen sind an unserer Schule eine Selbstverständlichkeit.
Um das Recht eines jeden Schülers auf umfassende Bildung zu gewährleisten, muss es selbst-verständlich sein, dass jede vermeidbare Störung des Unterrichtsablaufes unterbleibt.
Lehrer, Schüler und Eltern pflegen im und außerhalb des Unterrichts einen höflichen und freundlichen Umgang miteinander, grüßen sich im Schulhaus, sind zuvorkommend und aufmerksam. Jegliche Form von Gewalt (physisch, psychisch und verbal) ist verboten. Konflikte jeglicher Art (z.B. zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern, Lehrern und Eltern etc.) werden mit Hilfe der Klassenleiter/innen und Kursleiter/innen, der Klassensprecher/innen, von Streitschlichter/innen, Beratungslehrer/innen, der Sozialpädagogin und der Schulleitung im partnerschaftlichen Gespräch geklärt.
Nur durch Toleranz, Rücksichtnahme und Mitverantwortung ist ein gutes Zusammenleben in der Schule möglich. Die Schule will ein Ort gelebter Demokratie sein, in der jede und jeder ihren bzw. seinen Platz, aber auch die dazu gehörige Verantwortung wahrnimmt.
Die nachfolgenden Regeln sollen uns dabei helfen.
So viel Freiheit wie möglich – so viel Ordnung wie nötig.
Rechte und Freiheiten des Einzelnen haben ihre Grenzen dort,
wo Rechte und Freiheiten anderer angetastet werden.
Unterrichtsbeginn und Pausenzeiten
Stunde |
Anfang |
Ende |
|
|
|
1. Stunde |
07.30 |
08.15 |
2. Stunde |
08.20 |
09.05 |
1. große Pause |
09.05 |
09.25 |
3. Stunde |
09.25 |
10.10 |
4. Stunde |
10.20 |
11.05 |
Pause |
11.05 |
11.15 |
5. Stunde |
11.15 |
12.00 |
Mittagspause |
12.00 |
12.25 |
6.Stunde |
12.25 |
13.10 |
Pause |
13.10 |
13.20 |
7. Stunde |
13.20 |
14.05 |
8. Stunde |
14.10 |
14.55 |
9. Stunde |
15.00 |
15.45 |
Zum jeweiligen Unterrichtsbeginn müssen alle Schüler und Lehrer arbeitsbereit in ihren Klassen sein.
Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ohne Lehrer betreten werden.
Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen, melden die Klassensprecher dies im Sekretariat.
Damit alle in den Pausen zu ihrem Recht kommen, koordinieren die Lehrkräfte ihre Unterrichtsplanungen mit dem Pausenzeichen.
Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen die Schüler das Schulgelände verlassen, es sei denn, eine qualifizierte Aufsicht (Lehrer) ist vorhanden oder es findet eine genehmigte Arbeitsgemeinschaft statt.
Die Klassenräume sind zu lüften und durch den Fachlehrer zu verschließen.
Die eingeteilten Dienste (Pflanzen, Tafel, Klassenbuch u.a.) werden gewissenhaft und verantwortlich wahrgenommen, gleiches gilt für die Paten- und Pflegschaften der einzelnen Klassen im Innen- und Außenbereich der Schule.
Alle Schüler/innen, einschließlich der Klassenstufe 10, besuchen in den großen Pausen obligatorisch den Schulhof. Für Schüler der Klassen 11/12 gelten besondere Regelungen. (Bei extremen Witterungsbedingungen gibt es eine Ausnahme von dieser Regelung.)
In den Fluren und Klassenzimmern werden Ruhe und Ordnung erwartet. Lärmen und Rennen sind zu unterlassen.
Schüler der Klassen 5 – 12 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Für Schüler der Klassen 11/12 gelten in den Freistunden Ausnahmeregelungen. In dringenden Fällen ist die Genehmigung des Lehrers einzuholen.
Das Rauchverbot auf dem Schulgelände und in angrenzenden Gebieten wird ausdrücklich hervorgehoben.
Handlungen, die andere gefährden können, müssen unterbleiben (z.B. Werfen mit Schneebällen und Steinen, Spielen mit harten Bällen usw.).
Besitz und Einnahme von alkoholischen Getränken und Drogen sind in der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Bei Veranstaltungen außerhalb der Schule gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Verhalten bei Krankheit von Schülern
Bei Krankheit benachrichtigen die Eltern oder der volljährige Schüler noch am selben Tag das Sekretariat.
Eine schriftliche Entschuldigung muss bei Wiedererscheinen dem Klassenleiter oder Kursleiter vorgelegt werden.
Bei Sportunfähigkeit * ist umgehend ein ärztliches Attest vorzulegen.
In Einzelfällen behält sich die Schule vor, ein Attest vom Schularzt abzufordern.
* Sportunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schüler aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht
sportfähig, aber anderweitig unterrichtsfähig ist.
Besonderheiten der Oberstufe
Bei krankheitsbedingten Versäumnissen muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, die von allen betroffenen Fachlehrern abzuzeichnen ist.
Wenn Klausuren versäumt werden, ist auf alle Fälle am Morgen des Klausurtages in der Zeit von 7.00 – 7.30 Uhr das Sekretariat zu informieren.
Verspätungen
Bei auffällig häufiger Verspätung zu Unterrichtsbeginn informiert der Klassenleiter die Erziehungsberechtigten.
Mobiltelefone dürfen in die Schule mitgebracht werden
Die Mobiltelefone müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein.
Auf Anweisung des Lehrers dürfen sie für Unterrichtszwecke genutzt werden.
Bei Verstoß gegen diese Regelung wird das Mobiltelefon abgenommen und an die Schulleitung weitergegeben.
Die Rückgabe erfolgt am Ende des Unterrichts an die Schüler oder deren Eltern.
Generell verboten sind Herstellung und Verbreitung gewaltverherrlichender, menschenverachtender, pornographischer Bilder und Videos sowie Aufnahmen von Personen ohne deren vorherige Zustimmung.
Das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Fahrräder können ohne Anspruch auf Haftung durch die Schule im Fahrradständer deponiert werden.
Alle Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts in der Schule oder auf dem Schulgelände stattfinden, sind vorher anzumelden und bedürfen der Zustimmung des Schulleiters.
Mangel und Schäden an Einrichtungsgegenständen und Gebäuden sind sofort dem zuständigen Lehrer oder im Sekretariat zu melden.
Bei Verlust von Wertsachen oder Geld übernimmt die Schule keine Haftung.
Weisungen von Lehrkräften und der technischen Mitarbeiter sind zu befolgen.
Die Mindestanforderungen der persönlichen Hygiene werden von allen eingehalten. Aus diesen und aus Sicherheitsgründen dürfen die Sporttaschen nicht in der Schule verbleiben.
Alle Unfälle und akuten Erkrankungen (besonders bei Ansteckungsgefahr) sind umgehend dem verantwortlichen Lehrer oder im Sekretariat zu melden.
Die Oberlichter der Fenster dürfen in Ausnahmen nur mit Zustimmung des verantwortlichen Lehrers geöffnet werden. Sie sind am Ende des Unterrichts zu schließen. Am Ende des täglichen Unterrichts sind die Stühle hochzustellen.
Bei Feueralarm sind die Schüler unverzüglich von der Lehrkraft ins Freie zu führen und auf dem vorgesehenen Alarmplatz zu versammeln. Türen und Fenster sind zu schließen. Garderobe und sämtliche Arbeitsmaterialien müssen in der Klasse zurückgelassen werden.
Ordnungsmaßnahmen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln dieser Hausordnung sowie den allgemein geltenden Regeln und Gesetzlichkeiten im Schulalltag können neben den Festlegungen, die das Thüringer Schulgesetz (§§ 51 und 52) vorsieht, folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:
Ermahnung durch Klassen-/Kursleiter/innen und die Schulleitung,
telefonische bzw. briefliche Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und
gegebenenfalls die Übernahme notwendiger Arbeiten zur Beseitigung von Verunreinigungen sowie anderer Tätigkeiten unter Anweisung und Aufsicht Erwachsener.
Greußen, den 29. September 2014
Für die Schulkonferenz: …………………. …………………… ……………………
Schulleitung: …………………..