Hausordnung

Gymnasium „Friedrich von Hardenberg“ Greußen



Um an unserer Schule ein positives Arbeitsklima zu schaffen, ist es notwendig, dass wir uns an bestimmte Regeln halten. Wir möchten, dass Lehrer, Schüler und Eltern für die Zeit des Schulbesuchs als produktive und verantwortliche Gemeinschaft im Interesse der Bildung und Erziehung der Schulpflichtigen zusammenarbeiten. Alle Beteiligten kennen diese Hausordnung und halten sie ein.

Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Grundlage des Schulalltags. Höfliches und zuvorkommendes Verhalten zwischen Schülern, Lehrern und Mitarbeitern sowie gegenüber unseren Gästen sind an unserer Schule eine Selbstverständlichkeit.

Um das Recht eines jeden Schülers auf umfassende Bildung zu gewährleisten, muss es selbst-verständlich sein, dass jede vermeidbare Störung des Unterrichtsablaufes unterbleibt.


Lehrer, Schüler und Eltern pflegen im und außerhalb des Unterrichts einen höflichen und freundlichen Umgang miteinander, grüßen sich im Schulhaus, sind zuvorkommend und aufmerksam. Jegliche Form von Gewalt (physisch, psychisch und verbal) ist verboten. Konflikte jeglicher Art (z.B. zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern, Lehrern und Eltern etc.) werden mit Hilfe der Klassenleiter/innen und Kursleiter/innen, der Klassensprecher/innen, von Streitschlichter/innen, Beratungslehrer/innen, der Sozialpädagogin und der Schulleitung im partnerschaftlichen Gespräch geklärt.


Nur durch Toleranz, Rücksichtnahme und Mitverantwortung ist ein gutes Zusammenleben in der Schule möglich. Die Schule will ein Ort gelebter Demokratie sein, in der jede und jeder ihren bzw. seinen Platz, aber auch die dazu gehörige Verantwortung wahrnimmt.


Die nachfolgenden Regeln sollen uns dabei helfen.


So viel Freiheit wie möglich – so viel Ordnung wie nötig.

Rechte und Freiheiten des Einzelnen haben ihre Grenzen dort,

wo Rechte und Freiheiten anderer angetastet werden.


Unterrichtsbeginn und Pausenzeiten

Stunde

Anfang

Ende




1. Stunde

07.30

08.15

2. Stunde

08.20

09.05

1. große Pause

09.05

09.25

3. Stunde

09.25

10.10

4. Stunde

10.20

11.05

Pause

11.05

11.15

5. Stunde

11.15

12.00

Mittagspause

12.00

12.25

6.Stunde

12.25

13.10

Pause

13.10

13.20

7. Stunde

13.20

14.05

8. Stunde

14.10

14.55

9. Stunde

15.00

15.45





Verhalten bei Krankheit von Schülern


* Sportunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schüler aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht

sportfähig, aber anderweitig unterrichtsfähig ist.




Besonderheiten der Oberstufe




Verspätungen




Mobiltelefone


Auf Anweisung des Lehrers dürfen sie für Unterrichtszwecke genutzt werden.



Schulorganisation


Ordnungsmaßnahmen


Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln dieser Hausordnung sowie den allgemein geltenden Regeln und Gesetzlichkeiten im Schulalltag können neben den Festlegungen, die das Thüringer Schulgesetz (§§ 51 und 52) vorsieht, folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:








Greußen, den 29. September 2014





Für die Schulkonferenz: …………………. …………………… ……………………




Schulleitung: …………………..